Für EU-Lenker, welche nicht in Österreich wohnen, einen Führerschein aus einem EWR-Staat besitzen, in Österreich als Berufskraftfahrer tätigt sind und deshalb die Grundqualifikationsprüfung oder die Weiterbildung in Österreich absolvieren, hat die Führerscheinbehörde ab 1.4.2022 einen Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen (Scheckkarte).
Besitz eines EWR-Führerscheines, Nachweis über die in Österreich absolvierte Grundqualifikationsprüfung bzw. Weiterbildung.
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaften, Landespolizeidirektion). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Firmensitz.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Führerschein.
Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr. 531/2021; Änderungen im Führerscheingesetz, Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz; Richtlinien 2003/59/EG und 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer für den Güter- oder Personenkraftverkehr.