Führerschein - Eintragung von Führerscheincodes

  

Allgemeine Informationen

Berechtigung zum Lenken von Krafträdern (Code 111); Der Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer wird mit dem Code 95 in den Führerschein eingetragen (C95/D95); Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die höchstzulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt (Code 96). 

  

Voraussetzungen

- Code 111: Ununterbrochener Besitz eines Führerscheines der Klasse B in den letzten 5 Jahren (keine Entziehung) + Absolvierung von 6 Unterrichtseinheiten bei einer Fahrschule oder einem Verkehrsclub.
- Code 95: Erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder Bescheinigung über die absolvierte Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
- Code 96: 7 Unterrichtseinheiten müssen bei einer Fahrschule absolviert werden + Besitz eines Führerscheines der Klasse B.

  

Zuständige Stelle

Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Erforderliche Unterlagen

- Code 111: Bestätigung der Fahrschule bzw. Verkehrsclub, dass die 6 Fahrstunden/Unterrichtseinheiten absolviert wurden, Führerschein, ein aktuelles EU-Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis.
- Code 95: Für die erstmalige Eintragung, muss das Prüfungszeugnis/Bescheinigung vorgelegt werden (Theorie) "Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation", Bei Verlängerung muss die Weiterbildungskurs-Bestätigung C/D95  (35 Stunden bzw. für C und D 42 Stunden) vorgelegt werden, Führerschein, ein aktuelles EU-Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis.
- Code 96: Bestätigung der Fahrschule bzw. Verkehrsclub, dass die 7 Unterrichtseinheiten absolviert wurden, Führerschein, ein aktuelles EU-Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis.

  

Kosten

€ 49,50 (Code 111, Code 96); € 12,40 (Code 95)

  

Zusätzliche Informationen

- Code 111: Eintragung gültig in Österreich, Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien, Lettland.
- Code 96: Das Zugfahrzeug + der Hänger dürfen 4,25 t nicht überschreiten; 

  

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG),
Richtlinie 2003/59/EG, Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr. 531/2021

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).