Berechtigung zum Lenken von Krafträdern (Code 111); Der Fahrerqualifizierungsnachweis für Berufskraftfahrer wird mit dem Code 95 in den Führerschein eingetragen (C95/D95); Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wobei die höchstzulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt (Code 96).
- Code 111: Ununterbrochener Besitz eines Führerscheines der
Klasse B in den letzten 5 Jahren (keine Entziehung) + Absolvierung
von 6 Unterrichtseinheiten bei einer Fahrschule oder einem
Verkehrsclub.
- Code 95: Erfolgreiche Ablegung der Prüfung zur Erlangung
der Grundqualifikation oder Bescheinigung über die absolvierte
Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
- Code 96: 7 Unterrichtseinheiten müssen bei einer
Fahrschule absolviert werden + Besitz eines Führerscheines der
Klasse B.
Zuständig ist jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich (Bezirkshauptmannschaft, Landespolizeidirektion).
[Zuständige Stelle / Formular...] |
- Code 111: Bestätigung der Fahrschule bzw. Verkehrsclub, dass
die 6 Fahrstunden/Unterrichtseinheiten absolviert wurden,
Führerschein, ein aktuelles EU-Passfoto, amtlicher
Lichtbildausweis.
- Code 95: Für die erstmalige Eintragung, muss das
Prüfungszeugnis/Bescheinigung vorgelegt werden (Theorie) "Prüfung
zur Erlangung der Grundqualifikation", Bei Verlängerung muss die
Weiterbildungskurs-Bestätigung C/D95 (35 Stunden bzw. für C und D
42 Stunden) vorgelegt werden, Führerschein, ein aktuelles
EU-Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis.
- Code 96: Bestätigung der Fahrschule bzw. Verkehrsclub,
dass die 7 Unterrichtseinheiten absolviert wurden, Führerschein,
ein aktuelles EU-Passfoto, amtlicher Lichtbildausweis.
€ 49,50 (Code 111, Code 96); € 12,40 (Code 95)
- Code 111: Eintragung gültig in Österreich, Spanien (nach
mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische
Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien,
Lettland.
- Code 96: Das Zugfahrzeug + der Hänger dürfen 4,25 t nicht
überschreiten;
Führerscheingesetz (FSG),
Richtlinie 2003/59/EG, Grundqualifikations- und
Weiterbildungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 139/2008 idF BGBl. II Nr.
531/2021