Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.
Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.
Achtung
Der Zeitraum zwischen der Absolvierung der theoretischen und
der praktischen Prüfung darf nicht länger als
18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung
verfällt!
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch oder Türkisch sowie in Gebärdensprache möglich).
Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Bei der Prüfung muss auch die Begleitperson anwesend sein.
ACHTUNG
Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet
wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von
mindestens 100 km/h aufweisen.
Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.