Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden.
Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Wenn die Daten eingetragen sind, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder, wenn es Bevollmächtige bzw. keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Technische Prüfstellen).
Für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank:
Für die Einzel- oder Ausnahmegenehmigung:
die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet
Achtung!
Die Fahrzeuggenehmigungen und -überprüfungen gemäß §31, §33 und §56 KFG werden in der KFZ-Landesprüfstelle, Petrifelderstraße 102, 8010 Graz durchgeführt.
Wir ersuchen Sie um telefonische Terminvereinbarung:
- bei Ihrer zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder
- direkt bei der KFZ-Landesprüfstelle
Telefon: +43 (316) 877-2161
E-Mail: kfzpruefstelle@stmk.gv.at
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis muss eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden. Entsprechen gewisse Einrichtungen des Kfz nicht den geltenden Bestimmungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.