Genehmigung von Fahrzeugen - KFZ-Genehmigung bei Import eines Kfz

  

Allgemeine Informationen

Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Betriebserlaubnis muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder ein ausländischer Typenschein oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden.

Die erstmalige Zulassung solcher Fahrzeuge in Österreich ist aber nur möglich, wenn die entsprechenden Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen sind. Wenn die Daten eingetragen sind, kann auch ein Auszug aus der Datenbank als Genehmigungsnachweis für die Zulassung verwendet werden. Die erforderlichen Genehmigungsdaten sind in erster Linie vom Bevollmächtigten des Herstellers (Generalimporteur) in die Genehmigungsdatenbank einzutragen oder, wenn es Bevollmächtige bzw. keinen Bevollmächtigten gibt oder dieser keine Ermächtigung zur Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, vom Landeshauptmann (Technische Prüfstellen).

  

Voraussetzungen

  • Fahrzeuge können sowohl nach nationalem österreichischen Recht, als auch nach EU-Recht genehmigt werden.
  • Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) haben bereits eine EU weit gültige Genehmigung und es erfolgt eine Dateneingabe in die Genehmigungsdatenbank.

  

Zuständige Stelle

Für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank:

  • die Generalimporteurin/der Generalimporteuer oder
  • die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet

Für die Einzel- oder Ausnahmegenehmigung:

die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet

Achtung!

Die Fahrzeuggenehmigungen und -überprüfungen gemäß §31, §33 und §56 KFG werden in der KFZ-Landesprüfstelle,  Petrifelderstraße 102, 8010 Graz durchgeführt.

Wir ersuchen Sie um telefonische Terminvereinbarung:



[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Bei Eigenimport eines Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis muss eine Einzelgenehmigung durchgeführt werden. Entsprechen gewisse Einrichtungen des Kfz nicht den geltenden Bestimmungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis
    (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, ausländische Fahrzeugpapiere auf eigenen Namen)
  • EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
  • bei Vertretung: Vollmacht
  • wenn keine EU-Betriebserlaubnis vorhanden ist: zusätzlich
    • Foto(s) vom Fahrzeug
    • eventuell Technisches Datenblatt (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung)
      (erhältlich bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur der jeweiligen Automarke)
    • eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle

  

Kosten

  • Für Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis: rund 150 Euro (abhängig von den erforderlichen Nachweisen)
  • Für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis: Ersatz des Aufwands für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank - maximal 180 Euro

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).