Nach Verlust oder Diebstahl des Typenscheins müssen Sie bei der Generalimporteurin/beim Generalimporteur ein Duplikat des Typenscheins anfordern. Dazu benötigen Sie jedenfalls eine Zustimmungserklärung (oft auch als "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bezeichnet) der zuständigen Behörde.
Nach dem Diebstahl muss bei der örtlichen Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust genügt grundsätzlich die Erklärung des Verlustes gegenüber der Zulassungsbehörde (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).
Falls Sie eine Verlustanzeige benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Fundamt.
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung: die Zulassungsbehörde, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat.
Für ein Typenschein-Duplikat: die Generalimporteurin/der Generalimporteur
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Zur Beantragung der Zustimmungserklärung wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, in deren Sprengel die Besitzerin/der Besitzer des Fahrzeuges ihren/seinen Hauptwohnsitz hat. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Mit der Zustimmungserklärung der Behörde können Sie von der Generalimporteuerin/vom Generalimporteur des Fahrzeugs ein Typenschein-Duplikat anfordern.
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
Für ein Typenschein-Duplikat:
Für die Ausstellung einer Zustimmungserklärung:
Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde.