Vereine -
Vereinsauflösung - behördlich
Ein Verein kann mit Bescheid durch die Behörde aufgelöst
werden.
Voraussetzungen
Eine Auflösung des Vereins durch die Behörde erfolgt, wenn
- der Verein gegen Strafgesetze verstößt,
- der Verein seinen statutenmäßigen Wirkungsbereich
überschreitet oder
- überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen (Fort-)Bestands
nicht mehr entspricht.
Fristen
Ist nach der behördlichen Auflösung keine Abwicklung des Vereins
erforderlich, müssen die Eintragung der rechtskräftigen
behördlichen Auflösung im Vereinsregister und die anderen, zu
diesem Zeitpunkt aktuell gewesenen Registerdaten noch ein Jahr nach
Eintragung der Auflösung abfragbar bleiben.
Zuständige Stelle
die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig
ist:
- Bezirkshauptmannschaft
- Landespolizeidirektion
Verfahrensablauf
Liegt einer der oben genannten Auflösungsgründe vor, wird die
Vereinsbehörde von Amts wegen tätig und löst den Verein auf.
Bei
Vorhandensein eines Vereinsvermögens muss die Vereinsbehörde dieses
abwickeln. Ist es aus bestimmten Gründen, z.B. Sparsamkeit oder
Raschheit, notwendig, muss die Behörde eine von ihr verschiedene
Abwicklerin/einen von ihr verschiedenen Abwickler bestellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die behördliche
Vereinsauflösung an.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).