Vereine - Vereinsauflösung - behördlich

  

Allgemeine Informationen

Ein Verein kann mit Bescheid durch die Behörde aufgelöst werden.

  

Voraussetzungen

Eine Auflösung des Vereins durch die Behörde erfolgt, wenn

  • der Verein gegen Strafgesetze verstößt,
  • der Verein seinen statutenmäßigen Wirkungsbereich überschreitet oder
  • überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen (Fort-)Bestands nicht mehr entspricht.
  

Fristen

Ist nach der behördlichen Auflösung keine Abwicklung des Vereins erforderlich, müssen die Eintragung der rechtskräftigen behördlichen Auflösung im Vereinsregister und die anderen, zu diesem Zeitpunkt aktuell gewesenen Registerdaten noch ein Jahr nach Eintragung der Auflösung abfragbar bleiben.

  

Zuständige Stelle

die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Landespolizeidirektion



[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Liegt einer der oben genannten Auflösungsgründe vor, wird die Vereinsbehörde von Amts wegen tätig und löst den Verein auf.

Bei Vorhandensein eines Vereinsvermögens muss die Vereinsbehörde dieses abwickeln. Ist es aus bestimmten Gründen, z.B. Sparsamkeit oder Raschheit, notwendig, muss die Behörde eine von ihr verschiedene Abwicklerin/einen von ihr verschiedenen Abwickler bestellen.
  

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die behördliche Vereinsauflösung an.

  

Rechtsgrundlagen

  

Feedback

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).