Vereine -
Organschaftliche Vertreter - Fristverlängerung zur Bestellung
Kann die Bestellung der Leitungsorgane, d.h. der
organschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter, nicht innerhalb
eines Jahres ab Vereinsentstehung erfolgen, besteht die
Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.
Achtung: Hat ein Verein nicht innerhalb der
Jahresfrist die organschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter
bestellt, wird er von der Vereinsbehörde aufgelöst.
Voraussetzungen
Die Gründerinnen bzw. Gründer müssen glaubhaft machen, dass sie
durch ein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne
ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
Fristen
Der Antrag auf Fristverlängerung ist vor Ablauf der Frist (ein
Jahr ab Vereinsentstehung) zu stellen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz
örtlich zuständig ist (Bezirkshauptmannschaft
oder Landespolizeidirektion).
Verfahrensablauf
Innerhalb eines Jahres ab Vereinsentstehung ist seitens der
Gründerinnen bzw. Gründer ein schriftlicher, begründeter Antrag auf
Fristverlängerung zur Bestellung der organschaftlichen
Vertreterinnen und Vertreter bei der Vereinsbehörde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Fristverlängerung zur Bestellung der
Leitungsorgane mit Begründung sowie folgenden Angaben der
Gründerinnen bzw. Gründer:
- Vor- und Zuname
- Zustellanschrift
Kosten
- Antrag: 14,30 Euro Bundesgebühr
- Bescheid: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis: Die Gebühren sind nach der Erledigung des
Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Erlagschein
übersandt.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).