Gesundheitsberufe - Gesundheitspsychologie/Klinische Psychologie - Anerkennung

  

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat auf Antrag die Gleichwertigkeit von Qualifikationsnachweisen in der Gesundheitspsychologie bzw. Klinischen Psychologie, die von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt worden sind, zu pr�fen und diese anzuerkennen. F�r die Erlangung der Berufsberechtigung als Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe bzw. Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe ist die Eintragung in die Berufsliste (Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen bzw. Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen) zu beantragen. Eine Berufsaus�bung oder Heranziehung von Personen zur Berufsaus�bung ohne Eintragung in die Berufsliste stellt eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungs�bertretung dar. Daneben kann es zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen kommen.

  

Voraussetzungen

Qualifikationsnachweis in der Gesundheitspsychologie bzw. Klinischen Psychologie, ausgestellt in einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  

Zuständige Stelle

Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abt. VI/A/3
Radetzkystra�e 2
1031 Wien
E-Mail-Adresse: anerkennung@sozialministerium.at

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Antrag: postalisch oder elektronisch

Ermittlungsverfahren:

  • formale Pr�fung der Voraussetzungen, inhaltliche Pr�fung durch Amtssachverst�ndige oder nichtamtliche Sachverst�ndige
  • Ausstellung eines Feststellungsbescheides, allenfalls unter Auflagen (Anpassungslehrgang oder Eignungspr�fung)

Verfahrensdauer: bis zu vier Monate nach vollst�ndiger Vorlage s�mtlicher Nachweise

Rechtsmittel: Gegen den Bescheid ist eine Beschwerde an das zust�ndige Landesverwaltungsgericht zul�ssig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Arbeit und Konsumentenschutz einzubringen ist. Die Beschwerde hat den angefochtenen Bescheid sowie die belangte Beh�rde zu bezeichnen. Weiters sind die Gr�nde, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit st�tzt, darzulegen. Die Beschwerde muss das Begehren sowie Angaben zur Rechtzeitigkeit enthalten.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Lebenslauf, aus dem insbesondere der Bildungsweg und die Berufst�tigkeit ersichtlich ist
  • Nachweis eines Wohnsitzes (Meldezettel) oder einer/eines Zustellbevollm�chtigten (pers�nlich unterfertigte Vollmacht) in �sterreich
  • Qualifikationsnachweis �ber die einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft erfolgreich absolvierte staatlich anerkannte Ausbildung in der Gesundheitspsychologie bzw. Klinischen Psychologie in beglaubigter Kopie bzw. bei fremdsprachigen Nachweisen in beglaubigter �bersetzung in die deutsche Sprache
  • Nachweise der Ausbildung im jeweils erforderlichen Ausma� in Theorie und Praxis (Studien- oder Lehrpl�ne, Diploma Supplement, Qualifikation der Lehrenden) unter Nachweis von absolvierten Unterrichtseinheiten oder Credits, erworbenen Lernergebnissen oder Kompetenzen sowie Inhalten der praktischen Ausbildung
  • Allf�llige Fort- oder Weiterbildungsnachweise
  • Allf�llige Nachweise �ber bisherige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung
  • Beschreibung des T�tigkeitsbereichs des Berufes im Herkunftsstaat gem�� einer allenfalls bestehenden gesetzlichen Definition oder inhaltlichen Beschreibung der T�tigkeitsfelder
  • Bescheinigung der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftstaates, dass die Berufsaus�bung nicht vor�bergehend oder endg�ltig untersagt wurde (Unbedenklichkeitsbest�tigung)

Alle Dokumente sind dem Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch abgefasst sind, sind mit einer �bersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht deutschsprachige bzw. �bersetzte Dokumente werden nicht als Nachweise anerkannt.

  

Kosten

Es ist mit anfallenden Verwaltungsgeb�hren in der H�he von ca. 200 bis 500 Euro zu rechnen, die nach Abschluss des Verfahrens f�llig werden.

  

Zusätzliche Informationen

Dieses Verfahren gilt f�r folgende Berufe:

  • Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe
  • Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe
  

Rechtsgrundlagen

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2024