Auf Antrag hat das Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine im Ausland staatlich anerkannte Ausbildung im kardiotechnischen Dienst anzuerkennen. Ohne Anerkennung sowie Eintragung in die Kardiotechnikerliste begehen sowohl die/der Aus�bende als auch jene Personen, die diese Personen zu einer entsprechenden T�tigkeit heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungs�bertretung. Daneben kann es zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen kommen.
Qualifikationsnachweis im kardiotechnischen Dienst
Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Radetzkystra�e 2
1031 Wien
E-Mail-Adresse:
anerkennung@sozialministerium.at
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Antrag: pers�nlich, postalisch oder elektronisch
Ermittlungsverfahren:
Verfahrensdauer: bis zu vier Monate
Rechtsmittel: Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zul�ssig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich beim BMSGPK einzubringen ist.
Alle Dokumente (au�er Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) dem BMSGPK vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer �bersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.
�bersetzungen aus Ungarn werden nur anerkannt, wenn sie vom Orsz�gos Ford�t� �s Fordit�shiteles�t� Iroda (OFFI) ausgestellt wurden.
Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht �bersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.
Es ist mit anfallenden Verwaltungsgeb�hren in der H�he von ca. 250 Euro zu rechnen, die nach Abschluss des Verfahrens f�llig werden.
Dieses Verfahren gilt f�r folgenden Beruf: diplomierte Kardiotechnikerin/diplomierter Kardiotechniker
�� 11, 12, 13 Kardiotechnikergesetz (KTG)
Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
1. Januar 2024