Vorm erstmaligen Erbringen einer vor�bergehenden Dienstleistung als Heilmasseurin/Heilmasseur in �sterreich, das einen vor�bergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten.
Qualifikationsnachweis und Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Meldung: pers�nlich, postalisch oder elektronisch
Ermittlungsverfahren: Vorabpr�fung der Qualifikation, in Ausnahmef�llen Ablegung einer Eignungspr�fung vor Erteilung der Berechtigung zur vor�bergehenden Dienstleistungserbringung
Verfahrensdauer: in F�llen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Vorabpr�fung der Qualifikation bis zu zwei Monate
Rechtsmittel: Gegen einen abweisenden Bescheid ist eine Beschwerde zul�ssig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann einzubringen ist.
Alle Dokumente (au�er Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer �bersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.
�bersetzungen aus Ungarn werden nur anerkannt, wenn sie vom Orsz�gos Ford�t� �s Fordit�shiteles�t� Iroda (OFFI) ausgestellt wurden.
Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht �bersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.
F�r schriftliche Erledigungen fallen Geb�hren und Abgaben nach dem Geb�hrengesetz und der Bundesverwaltungsabgabenverordnung an.
Dieses Verfahren gilt f�r folgenden Beruf: Heilmasseurin/Heilmasseur
Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
1. Januar 2024