Gesundheitsberufe - Heilmasseur - Vorübergehende Dienstleistung - Meldung

  

Allgemeine Informationen

Vorm erstmaligen Erbringen einer vor�bergehenden Dienstleistung als Heilmasseurin/Heilmasseur in �sterreich, das einen vor�bergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, schriftlich Meldung zu erstatten.

  

Voraussetzungen

Qualifikationsnachweis und Staatsangeh�rigkeit eines EWR-Vertragsstaats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  

Zuständige Stelle

Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann jenes Bundeslandes, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Meldung: pers�nlich, postalisch oder elektronisch

Ermittlungsverfahren: Vorabpr�fung der Qualifikation, in Ausnahmef�llen Ablegung einer Eignungspr�fung vor Erteilung der Berechtigung zur vor�bergehenden Dienstleistungserbringung

Verfahrensdauer: in F�llen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Vorabpr�fung der Qualifikation bis zu zwei Monate

Rechtsmittel: Gegen einen abweisenden Bescheid ist eine Beschwerde zul�ssig, die binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der Landeshauptfrau/dem Landeshauptmann einzubringen ist.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis �ber die Staatsangeh�rigkeit
  • B escheinigung der zust�ndigen Beh�rde des Heimat- oder Herkunftsstaats, aus der hervorgeht, dass die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer den Beruf rechtm��ig aus�bt und dass ihr/ihm die Berufsaus�bung zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vor�bergehend, untersagt ist
  • Qualifikationsnachweis als Heilmasseurin/Heilmasseur
  • Erkl�rung �ber die f�r die Berufsaus�bung in �sterreich erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

Alle Dokumente (au�er Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer �bersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

Achtung

�bersetzungen aus Ungarn werden nur anerkannt, wenn sie vom Orsz�gos Ford�t� �s Fordit�shiteles�t� Iroda (OFFI) ausgestellt wurden.

Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht �bersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.

  

Kosten

F�r schriftliche Erledigungen fallen Geb�hren und Abgaben nach dem Geb�hrengesetz und der Bundesverwaltungsabgabenverordnung an.

  

Zusätzliche Informationen

Dieses Verfahren gilt f�r folgenden Beruf: Heilmasseurin/Heilmasseur

  

Rechtsgrundlagen

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium f�r Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

  

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2024