Gesundheitsberufe - Apotheker - Vorübergehende Dienstleistung - Meldung

  

Allgemeine Informationen

Beim erstmaligen Erbringen einer Dienstleistung, die einen vor�bergehenden Aufenthalt in �sterreich erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer der �sterreichischen Apothekerkammer im Vorhinein schriftlich Meldung zu erstatten. Diese Meldung ist einmal j�hrlich zu erneuern, wenn die Apothekerin/der Apotheker beabsichtigt, w�hrend des betreffenden Jahres vor�bergehend oder gelegentlich Dienstleistungen in �sterreich zu erbringen.

Der vor�bergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen ist im Einzelfall zu beurteilen, insbesondere anhand der Dauer, der H�ufigkeit, der regelm��igen Wiederkehr und der Kontinuit�t der Dienstleistungserbringung. Die f�r die Aus�bung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache m�ssen vorliegen.

Eine regelm��ige T�tigkeit in �sterreich f�llt nicht unter die vor�bergehende Dienstleistungserbringung, sondern bedarf der Erteilung der allgemeinen Berufsberechtigung gem�� � 3b Apothekengesetz.

  

Voraussetzungen

Berufsqualifikationsnachweis, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft, und Staatsangeh�rigkeit eines EU-/ EWR-Staates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  

Zuständige Stelle

�sterreichische Apothekerkammer
Spitalgasse 31
1090 Wien
E-Mail-Adresse: recht@apothekerkammer.at

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Antrag: pers�nlich, postalisch oder elektronisch

Ermittlungsverfahren: allenfalls Nachpr�fung der Berufsqualifikation, sofern erforderlich Ablegung einer Eignungspr�fung vor Erteilung der Berechtigung zur vor�bergehenden Dienstleistungserbringung

Verfahrensdauer: in F�llen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Nachpr�fung der Qualifikation bis zu zwei Monaten

Rechtsmittel: Gegen den Bescheid kann binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist bei der �sterreichischen Apothekerkammer, 1090 Wien, Spitalgasse 31, schriftlich, per Telefax (+43/1/408 84 40) oder im Wege der automationsunterst�tzten Daten�bertragung ( recht@apothekerkammer.at) in einem den Microsoft-Office-Produkten kompatiblen Format oder im PDF zu erheben.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangeh�rigkeit
  • B erufsqualifikationsnachweis eines Mitgliedstaats der EU oder einer sonstigen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • Bescheinigung der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, dass der Dienstleistungserbringer rechtm��ig zur Aus�bung des Berufes niedergelassen ist, ihm die Aus�bung dieses Berufes zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vor�bergehend, untersagt ist und keine Vorstrafen vorliegen
  • Erkl�rung �ber das Vorliegen der f�r die Aus�bung des Berufes notwendigen Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Informationen �ber Einzelheiten zu einem Versicherungsschutz aus der Berufshaftpflichtversicherung

Die Urkunden und Bescheinigungen sind im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. Bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Urkunden ist zus�tzlich eine beglaubigte deutsche �bersetzung vorzulegen. Die Unterlagen d�rfen, mit Ausnahme des Berufsnachweises, bei ihrer Vorlage nicht �lter als drei Monate sein.

Nicht beglaubigte Fotokopien oder nicht �bersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.

  

Kosten

derzeit keine

  

Rechtsgrundlagen

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Für den Inhalt verantwortlich

�sterreichische Apothekerkammer

  

Letzte Aktualisierung

22. M�rz 2024