Im Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikationen wird festgestellt, ob die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz erworbenen Ausbildungsnachweise der antragstellenden Person den in �sterreich festgelegten Voraussetzungen zum Unterricht an allgmein bilddenden h�heren und berufsbildenden mittleren und h�heren Schulen im Wesentlichen entsprechen.
Abgeschlossene Lehramtsausbildung und allf�llig erforderliche zus�tzliche Berufspraxis
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung, im Falle von h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der Antrag wird online beim EAP oder beim Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung, im Falle von h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule beim Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eingebracht. Wird der Antrag in Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle eingebracht, kann er ausgenommen betreffend die Zust�ndigkeit des Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch online �ber die im Abschnitt "Zum Formular" angef�hrten Links der Bildungsdirektionen eingebracht werden. Das Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. das Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft pr�ft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollst�ndigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Im Verfahren wird festgestellt, ob die fachlichen Erfordernisse f�r die Aus�bung des jeweiligen Lehrerberufs erf�llt werden. Ferner wird gepr�ft, ob im Herkunftsland der unmittelbare Berufszugang gegeben ist. Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der Ausbildung der antragstellenden Person und der in �sterreich geforderten Ausbildung k�nnen Ausgleichsma�nahmen in Form einer Eignungspr�fung oder eines Anpassungslehrganges auferlegt werden. Dabei werden die erworbene Berufspraxis oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, F�higkeiten und Kompetenzen ber�cksichtigt.
Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universit�t einzubringen.
Keine Geb�hren
F�r allgemein bildende h�here Schulen und berufsbildende mittlere und h�here Schulen mit Ausnahme der h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule:
Stellenausschreibungen der Bildungsdirektionen - das jeweilige Bundesland muss ausgew�hlt werden (� BMBWF)
Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung
27. Februar 2023