Bildungsberufe Höhere Schulen - Lehrpersonen an BMHS - Ausbildung - Anerkennung

  

Allgemeine Informationen

Im Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikationen wird festgestellt, ob die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz erworbenen Ausbildungsnachweise der antragstellenden Person den in �sterreich festgelegten Voraussetzungen zum Unterricht an allgmein bilddenden h�heren und berufsbildenden mittleren und h�heren Schulen im Wesentlichen entsprechen.

  

Voraussetzungen

Abgeschlossene Lehramtsausbildung und allf�llig erforderliche zus�tzliche Berufspraxis

  

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

  

Zuständige Stelle

Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung, im Falle von h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Der Antrag wird online beim EAP oder beim Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung, im Falle von h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule beim Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eingebracht. Wird der Antrag in Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle eingebracht, kann er ausgenommen betreffend die Zust�ndigkeit des Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft auch online �ber die im Abschnitt "Zum Formular" angef�hrten Links der Bildungsdirektionen eingebracht werden. Das Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. das Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft pr�ft den Antrag und entscheidet mit Bescheid innerhalb von vier Monaten ab Vorliegen der vollst�ndigen Unterlagen. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Im Verfahren wird festgestellt, ob die fachlichen Erfordernisse f�r die Aus�bung des jeweiligen Lehrerberufs erf�llt werden. Ferner wird gepr�ft, ob im Herkunftsland der unmittelbare Berufszugang gegeben ist. Bei wesentlichen Unterschieden zwischen der Ausbildung der antragstellenden Person und der in �sterreich geforderten Ausbildung k�nnen Ausgleichsma�nahmen in Form einer Eignungspr�fung oder eines Anpassungslehrganges auferlegt werden. Dabei werden die erworbene Berufspraxis oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, F�higkeiten und Kompetenzen ber�cksichtigt.

Bei Ausbildungsnachweisen, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz (Drittstaat) ausgestellt wurden, ist ein Antrag auf Nostrifizierung bei einer Universit�t einzubringen.

  

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass bzw. Personalausweis
  • Bei Namens�nderung: Heiratsurkunde oder sonstige Dokumente, die die Namens�nderung nachweisen
  • Die in der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz erworbenen Bef�higungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise, aus denen die Qualifikation f�r den Lehrerberuf ersichtlich ist und die allf�llig erforderliche zus�tzliche Berufspraxis. Bef�higungsnachweise bzw. Ausbildungsnachweise die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind zus�tzlich mit einer �bersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.
  • Dokumente, die Studiendauer und Umfang belegen ( Diploma Supplement/Anhang zum Diplom)
  • Falls vorhanden, Dokumente, die die f�r die Aus�bung der Berufst�tigkeit in �sterreich erforderlich Sprachkenntnisse belegen
  • In der EU/im EWR-Raum/in der Schweiz anerkannte Drittstaatsdiplome zusammen mit einer Bescheinigung der zust�ndigen Beh�rde �ber eine mindestens dreij�hrige Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat
  • Falls vorhanden, Dokumente �ber die erworbene Berufspraxis, aus denen die berufliche T�tigkeit der antragstellenden Person eindeutig hervorgeht, oder die durch lebenslanges Lernen erworbenen Kenntnisse, F�higkeiten und Kompetenzen
  • Bescheinigung dar�ber, dass die Aus�bung des Berufs nicht vor�bergehend oder endg�ltig untersagt wurde und dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Zus�tzlich bei Drittstaatsangeh�rigen: Aufenthaltsberechtigung und Nachweis �ber den unbeschr�nkten Zugang zum Arbeitsmarkt

  

Kosten

Keine Geb�hren

  

Zusätzliche Informationen

F�r allgemein bildende h�here Schulen und berufsbildende mittlere und h�here Schulen mit Ausnahme der h�heren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten und der Forstfachschule:

Stellenausschreibungen der Bildungsdirektionen - das jeweilige Bundesland muss ausgew�hlt werden (� BMBWF)

  

Rechtsgrundlagen

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).


  

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium f�r Bildung, Wissenschaft und Forschung

  

Letzte Aktualisierung

27. Februar 2023