Healthcare Professions - Midwives - Declaration of Temporary Services

  

General information

Vor der erstmaligen Erbringung einer vorübergehenden Dienstleistung als Hebamme in Österreich, die einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet erfordert, hat die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer dem Österreichischen Hebammengremium schriftlich Meldung zu erstatten.

  

Requirements

Qualifikationsnachweis einer Hebamme, ausgestellt in einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft

  

Responsibility

Österreichisches Hebammengremium
Landstraßer Hauptstrasse 71/2
1030 Wien

Telefon: +43 1 71728163
E-Mail-Adresse: kanzlei@hebammen.at

[Competent authority / Form...]
  

Procedure

Meldung: persönlich, postalisch oder elektronisch (zum Beispiel per E-Mail mit elektronischer Signatur)

Ermittlungsverfahren: allenfalls Vorabprüfung der Qualifikation, in Ausnahmefällen Ablegung einer Eignungsprüfung vor Erteilung der Berechtigung zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung

Verfahrensdauer: in Fällen der automatischen Anerkennung sofort nach Meldung, bei Vorabprüfung der Qualifikation bis zu zwei Monate

  

Documents

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt: Hebammenregistereintragung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftsstaats, aus der hervorgeht, dass die Dienstleistungserbringerin/der Dienstleistungserbringer den Beruf als Hebamme rechtmäßig ausübt und dass ihr/ihm die Berufsausübung zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Qualifikationsnachweis als Hebamme
  • Erklärung über die Berufsausübung in Österreich erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Ein Passfoto

Alle Dokumente (außer Kopie des Reisepasses bzw. Personalausweises) sind im Original oder in beglaubigter Abschrift (durch Gericht, Notarin/Notar oder allenfalls Gemeindeamt) dem Österreichischen Hebammengremium vorzulegen. Dokumente, die nicht in der Amtssprache Deutsch oder auf Englisch abgefasst wurden, sind mit einer Übersetzung durch eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin/einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorzulegen.

Achtung

Übersetzungen aus Ungarn werden nur anerkannt, wenn sie vom Országos Fordító és Forditáshitelesítö Iroda (OFFI) ausgestellt wurden.

Unbeglaubigte Fotokopien oder nicht übersetzte Dokumente werden als Nachweise nicht anerkannt. Vorgelegte Originaldokumente werden nach Bearbeitung umgehend retourniert.

  

Expenses

Es ist mit anfallenden Gebühren in der Höhe von ca. 200 Euro zu rechnen.

  

Legal

§ 21 Hebammengesetz (HebG)

  

Data Protection

I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding: 

  • the right to access, rectification, erasure, restriction of processing, withdrawal and objection, as well as on data portability
  • the right to lodge a complaint with the Austrian data protection authority
  • the responsibilities of the process controller and the data protection officer as per https://datenschutz.stmk.gv.at.


  

Responsible for the content

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  

Last update

1. Januar 2024