WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des
Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für
die Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihren
Einspruch gegen Strafverfügung elektronisch
erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token
erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der
Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur
einmal verwenden können - das bedeutet, dass
dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter"
abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein
neuer Token kann
nicht generiert werden.
Der Einspruch ist das ordentliche Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung.
Mit dem Einspruch können Sie
Das Recht, Einspruch zu erheben, steht zu
Sie können den Einspruch schriftlich oder mündlich bei der Behörde einbringen, die die Strafverfügung erlassen hat. Sie können - aber Sie müssen nicht - den Einspruch begründen und weitere Beweismittel vorlegen. Wenn Sie den Einspruch begründen, gilt dieser als Rechtfertigung.
Hinweis: Sie können (müssen aber nicht) den Einspruch begründen. Wenn Sie eine Begründung anführen, dann dient diese als Rechtfertigung.
Sie müssen den Einspruch
innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen
Verwaltungsstrafbehörde einbringen.
Die Frist läuft am dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche
Ausfertigung der Strafverfügung zugestellt bzw. beim Postamt
hinterlegt wurde.
Ist der Einspruch verspätet, so wird er zurückgewiesen. In diesem Fall entscheidet die Behörde nicht mehr über den Inhalt des Einspruchs. Damit wird die Strafverfügung rechtskräftig und Sie müssen die verhängte Strafe bezahlen.
Der Einspruch ist bei jener Behörde einzubringen, die die Strafverfügung erlassen hat.
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Anfang 2019 wurde die österreichweite zentrale Anwendung für die
Abwicklung von Verwaltungsstrafen in Betrieb genommen.
Damit Sie Ihre
Beschwerde gegen Straferkenntnis elektronisch
erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token
erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der
Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur
einmal verwenden können - das bedeutet, dass
dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter"
abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein
neuer Token kann
nicht generiert werden.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Sie erheben keinen Einspruch:
Die Strafverfügung wird rechtskräftig und Sie müssen die Strafe bezahlen. Wenn Sie die Strafe nicht bezahlen, wird sie zwangsweise eingebracht (gerichtliche Exekution).
Sie erheben Einspruch:
In beiden Fällen wird das Verfahren - wenn es nicht eingestellt wird oder eine Ermahnung ergeht - mit Straferkenntnis abgeschlossen. Die Strafe in diesem Straferkenntnis darf nicht höher sein, als die in der angefochtenen Strafverfügung.
Sie müssen dem Einspruch keine Unterlagen beilegen. Sie können jedoch Beweismittel anfügen, die Ihrer Verteidigung dienen.
Die Einbringung des Einspruchs ist gebührenfrei.
Der Bestraften bzw. dem Bestraften können Verfahrenskosten entstehen, wenn die Verwaltungsstrafbehörde ein Straferkenntnis erlässt und eine Geldstrafe verhängt.
Diese Verfahrenskosten betragen 10 % der verhängten Geldstrafe - mindestens jedoch Euro 10 pro Übertretung.
§ 49 VStG (Verwaltungsstrafgesetz)