WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des
Online-Formulars:
Damit Sie Ihre
Beschwerde gegen Straferkenntnis elektronisch
erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token
erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der
Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
Das Rechtsmittel gegen ein Straferkenntnis ist die Beschwerde. Das Recht, Beschwerde zu erheben, steht allen Parteien des behördlichen Strafverfahrens zu, also insbesondere der bzw. dem Beschuldigten.
Mit der Beschwerde können Sie
Sie müssen die Beschwerde schriftlich einbringen.
Die Beschwerde kann durch die Verwaltungsstrafbehörde mit Beschwerdevorentscheidung oder durch das Verwaltungsgericht erledigt werden.
Ist die Beschwerde rechtzeitig eingebracht, hat sie "aufschiebende Wirkung" - das bedeutet, das angefochtene Straferkenntnis darf nicht vollstreckt werden.
Beachten: Die Beschwerde ist nicht zulässig, wenn Sie nach der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung oder der mündlichen Verkündung des Straferkenntnisses ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet haben (ausgenommen bei Beschwerdeverzicht während einer Anhaltung).
Beachten! Das Verwaltungsgericht berücksichtigt in seiner Entscheidung nur die in der Beschwerde angeführten Gründe!
Sie müssen die Beschwerde innerhalb von vier Wochen bei der Verwaltungsstrafbehörde, die das Straferkenntnis erlassen hat, einbringen.
Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem
Hinweis: Haben Sie innerhalb der Beschwerdefrist Verfahrenshilfe beantragt, beginnt die Beschwerdefrist (neuerlich) zu laufen.
Beachten: Ist die Beschwerde verspätet, so wird sie zurückgewiesen. In diesem Fall entscheidet das Verwaltungsgericht nicht mehr über den Inhalt der Beschwerde. Damit wird das Straferkenntnis rechtskräftig und Sie müssen die verhängte Strafe bezahlen.
Sie müssen die Beschwerde bei jener Verwaltungsstrafbehörde, die das Straferkenntnis erlassen hat, einbringen.
WICHTIGE Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars!
Damit Sie Ihre Lenkerauskunft elektronisch erteilen können, ist eine Identifizierung mittels Token erforderlich. Diesen Token finden Sie im Schreiben der Verwaltungsstrafbehörde.
Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Token nur einmal verwenden können - das bedeutet, dass dieser Token nach der ersten Eingabe und mit Klick auf "weiter" abläuft und nicht mehr gültig ist. Ein neuer Token kann nicht generiert werden.
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Sie erheben keine Beschwerde:
Das Straferkenntnis wird rechtskräftig.
Hinweis: Waren im Verfahren mehrere Parteien beteiligt, wird der Bescheid allerdings nur dann rechtskräftig, wenn keine Partei Beschwerde erhebt.
Sie erheben Beschwerde:
Ist die Beschwerde rechtzeitig und ordnungsgemäß, so hat die Strafbehörde folgende Möglichkeiten:
Sie können alle Beweismittel vorlegen, die Ihrer Verteidigung dienen, und zwar auch solche, die Sie im Verfahren vor der ersten Instanz nicht vorgelegt haben.
Die Einbringung der Beschwerde ist gebührenfrei.
Der bzw. dem Bestraften entstehen Verfahrenskosten, wenn das Verwaltungsgericht das Straferkenntnis bestätigt.
Diese Verfahrenskosten betragen:
Es fallen jedoch keine Kosten an, wenn der Beschwerde auch nur teilweise Folge gegeben wurde.