Das Recht auf Akteneinsicht steht den Parteien eines Verwaltungsverfahrens zu. Sie können Akteneinsicht bei der betreffenden Behörde beantragen.

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Bitte beachten Sie

Schritt  1  von  5
Antragstellerin bzw. Antragsteller

Antragstellerin bzw. Antragsteller

 
 
 
Adresse

Adresse

Für die korrekte Eingabe Ihrer Adresse mittels Postleitzahl, Bezeichnung der Ortschaft, Straße und Hausnummer, wird diese mit dem österreichischen Adressregister abgeglichen. Bitte beachten Sie, dass es nach der Eingabe von „Straße Hausnummer“ zu Abänderungen in der Ortsbezeichnung kommen kann, wenn die Straße laut Adressregister einer anderen Ortschaft zugeordnet ist.
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Angabe zu Verfahren / Akt

Angabe zu Verfahren / Akt

Angaben zum Verfahren bzw. Akt, für den Akteneinsicht gewährt werden soll.
 
 
 
 
Konto

Konto

Für die elektronische Akteneinsicht benötigen Sie ein Konto beim Land Steiermark.
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