An die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde
Die Daten können nicht abgeschickt werden.
Info für Gemeinden/Bezirksämter
Die Ausstellung eines Privatschadensausweises durch die Gemeinden/das Bezirksamt ist über das Gemeindeportal zu tätigen.
Der Bund und das Land Steiermark gewähren eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz und Hagel im Vermögen physischer (natürlicher) und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften entstanden sind.