Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Zuschuss zu den steigenden Heizkosten.

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Schritt  1  von  4

Formulardaten

Zustimmung zur automatisierten Abfrage über den Bezug von Wohnunterstützung

Zustimmung zur automatisierten Abfrage über den Bezug von Wohnunterstützung

 
Bitte beachten Sie!
Ein Heizkostenzuschuss wird nur gewährt, wenn für den Hauptwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers keine Wohnunterstützung bezogen wird.
Dazu wird im Zuge der Antragsbearbeitung durch die Gemeinde/den Magistrat für einen Heizkostenzuschuss eine automatisierte Abfrage durchgeführt, ob für den gegenständlichen Hauptwohnsitz eine Wohnunterstützung bezogen wird.
Wird Wohnunterstützung bezogen, so wird kein Heizkostenzuschuss gewährt.
 
 
 
Zuständige Gemeinde

Zuständige Gemeinde

Information für Grazerinnen und Grazer!


Für Grazerinnen und Grazer steht dieses Online-Formular nicht zur Verfügung. Daher wird eine Auswahl "Stadt Graz" im Menü "Antrag wird weitergeleitet an" nicht angeboten.
Alle Grazer Bürgerinnen und Bürger müssen den Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark möglichst nach Terminvereinbarung persönlich bei einer der Servicestellen der Stadt Graz einbringen.

Sie können einen Termin ONLINE bzw. telefonisch unter der Telefonnummer +43 316 872 6666 vereinbaren.

 

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