Auf Antrag werden die von den Antragstellern*innen vorgelegten Unterlagen über eine im Ausland erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung geprüft. Bei positiver formeller und materieller Beurteilung erfolgt per Bescheid die Anerkennung/Nostrifikation mit oder ohne Vorschreibung einer Ergänzungsausbildung.

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