Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Referat Pflichtschulen und Musikschulen
Karmeliterplatz 2
8010 Graz
Telefon: +43 (316) 877-2099
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Mit diesem Online-Formular kann um die Zuerkennung von Bedarfen für Schulassistenz ab dem Schuljahr 2024/2025 nach dem Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 angesucht werden. Bestehende Bescheide nach §35a StPEG bzw. § 7StBHG behalten für die bewilligten Zeiträume ihre Gültigkeit. Nach Ablauf kann ein Antrag nach dem StSchAG gestellt werden. Dem Ansuchen sind nach Möglichkeit sämtliche vorhandenen Unterlagen, wie ärztliche Gutachten, Pflegegeldbescheid, Nachweis (erhöhte) Familienbeihilfe, Nachweise über bestehende Förderungsleistungen, Verordnungsscheine Therapien, IHB-Gutachten, sonstige Beilagen, mit zu übermitteln.