E-Government
An die
zuständige Stelle
Die Durchführung einer Kleinveranstaltung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Gemeinde mit diesem Formular zu melden (§ 7 Abs.1 Z. 4 StVAG). Eine Kleinveranstaltung liegt insbesondere vor, wenn - nicht mehr als 300 Personen erwartet werden, - keine Gefährdung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer oder unbeteiligter Personen zu erwarten ist, - die Veranstaltungszeit zwischen 8.00 und 23.00 Uhr liegt und - die Veranstaltung nicht mehr als drei Veranstaltungstage dauert.