E-Government
An die
zuständige Stelle
Die Durchführung einer Veranstaltung in Gastgewerbebetrieben im Rahmen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung und in bewilligten Veranstaltungsstätten im Rahmen einer Veranstaltungsstätten¬bewilligung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde zu melden.