E-Government
An die
zuständige Stelle
Die Durchführung der Großveranstaltung muss spätestens drei Monate vor Beginn bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit diesem Formular beantragt werden. Großveranstaltungen sind Veranstaltungen, die gleichzeitig von mehr als 20.000 Personen besucht werden.