Die Schulbewilligung ist entweder von der Bewilligungsinhaberin bzw. vom Bewilligungsinhaber persönlich oder im Falle der Bewilligungserteilung an eine juristische Person von einer Geschäftsführerin bzw. von einem Geschäftsführer auszuüben. Die Bestellung einer Geschäftsführerin bzw. eines Geschäftsführers muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer kann nur eine Person bestellt werden, die die persönlichen Voraussetzungen erfüllt.

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Vertretungsverhältnis

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elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.

Die Behörde kann in diesem Verfahren Erledigungen, die einen Zustellnachweis erfordern, auch elektronisch zustellen.

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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