Maßnahmen zum Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften - Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen. Die gemäß Natürliche Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) vorgeschriebenen Dosisermittlungen sind von akkreditierten Prüfstellen und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zugelassenen Messstellen vorzunehmen. Die Voraussetzungen, die an eine solche Stelle zu setzen sind, werden in Anlage 1 zur Natürlichen Strahlenquellen-Verordnung festgelegt.

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Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.

Die Behörde kann in diesem Verfahren Erledigungen, die einen Zustellnachweis erfordern, auch elektronisch zustellen.

Zuständige Behörde

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