Hat der Antragsteller keine entsprechenden Fachkenntnisse beim Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen oder ist der Antragsteller keine natürliche Person, ist eine hauptberuflich tätige natürliche Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer zu bestellen. Dieser hat unter Anderem über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen.

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Vertretungsverhältnis

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elektronische Zustellung

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Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.
Nachweisliche Erledigungen dürfen lt. Zustellgesetz nur über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt werden.
elektronische Zustellung

elektronische Zustellung

 
 
Hinweis:
Normale Erledigungen werden per E-Mail oder über einen Zustelldienst elektronisch zugestellt.

Die Behörde kann in diesem Verfahren Erledigungen, die einen Zustellnachweis erfordern, auch elektronisch zustellen.

Zuständige Behörde

Zuständige Behörde

 

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