Das Land Steiermark gewährt Sozialunterstützung des allgemeinen Lebensunterhaltes und zur Befriedigung des Wohnbedarfes sowie zum Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.

Achtung: Bei Hauptwohnsitz in Graz verwenden Sie bitte das Formular der Stadt Graz.

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Antragsteller*in

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Hauptwohnsitz Antragsteller*in

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Für die korrekte Eingabe der Adresse mittels Postleitzahl, Bezeichnung der Ortschaft, Straße und Hausnummer wird diese mit dem österreichischen Adressregister abgeglichen. Bitte beachten Sie, dass es nach der Eingabe von „Straße Hausnummer“ zu Abänderungen in der Ortsbezeichnung kommen kann, wenn die Straße laut Adressregister einer anderen Ortschaft zugeordnet ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde

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Bankverbindung

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Eine allfällige Auszahlung soll auf nachstehendes Konto erfolgen.
Der IBAN kann ohne oder mit Leerzeichen eingegeben werden
(z.B. XY000000000000000000 oder AT00 0000 0000 0000 0000).
 
 
 
Weitere Angaben

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Vertretung / Zustellbevollmächtigte Person

Vertretung / Zustellbevollmächtigte Person

 
Z.B. Gesetzliche Vertretung, Vollmacht, Erwachsenenvertretung, …
 
Diese antragstellende Person wird zukünftig alle Bescheide, Aufforderungen usw. zugestellt bekommen. Unterbleibt die Nennung, gilt der/die (Erst-)Antragsteller*in als gemeinsame zustellungsbevollmächtigte Person.

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