Die Beihilfe hat das Ziel, berufstätige Eltern bei ihren Betreuungspflichten zu unterstützen.

Anspruchsberechtigt ist

  • der antragstellende berufstätige Elternteil (auch Adoptiv- oder Pflegeelternteil), welcher mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat und für das Kind Familienbeihilfe des Bundes bezieht.

Geförderte Programme sind

  • Kinder-Ferien-Aktivwochen für Kinder im Alter von 5 bis 15 Jahren,
  • die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Übernachtung,
  • die Teilnahme an einer mindestens 5-tägigen Aktivwoche mit Tagesbetreuung von mindestens 8 Stunden.

Legende

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Schritt  1  von  4

Formulardaten

Art der Ferien

Art der Ferien

 
 
Antragsteller*in (Erziehungsberechtigte*r)

Antragsteller*in (Erziehungsberechtigte*r)

 
 
 
 
 
 
 
 

Erwerbstätigkeit des*der Antragsteller*in ist Voraussetzung für die Beantragung der Beihilfe.
 
 
 
Kontakte

Kontakte

 
 
 
Adresse

Adresse

Für die korrekte Eingabe der Adresse mittels Postleitzahl, Bezeichnung der Ortschaft, Straße und Hausnummer wird diese mit dem österreichischen Adressregister abgeglichen. Bitte beachten Sie, dass es nach der Eingabe von „Straße, Hausnummer“ zu Abänderungen in der Ortsbezeichnung kommen kann, wenn die Straße laut Adressregister einer anderen Ortschaft zugeordnet ist.
 
 
 
 
 
 
 
Kind, für welches die Beihilfe beantragt wird

Kind, für welches die Beihilfe beantragt wird

 
 
 
 
Weitere Personen

Weitere Personen

 
 
 
 
 
 
 

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