Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlungen an ihre Arbeitnehmer leisten, erhalten auf Antrag als Ausgleich pro Tag der Entgeltfortzahlung einen Pauschalbetrag, sofern diese Arbeitnehmer im Dienste einer anerkannten Einsatzorganisation bei einem Großschadensereignis oder bei einem Bergrettungseinsatz zumindest acht Stunden eingesetzt waren.

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