ONLINE Wohnunterstützungrechner Abteilung 11 Soziales

Wohnunterstützungrechner
Für welche Wohnungen wird eine Wohnunterstützung gewährt?

  • Wohnunterstützung wird für Mietwohnungen gewährt.
  • Keine Möglichkeit für Wohnunterstützung bei Eigentumswohnungen!
  • MieterInnen, die selbst (Mit)EigentümerInnen der Liegenschaft sind, sowie MieterInnen, die in einem Naheverhältnis zum/zur VermieterIn der Wohnung stehen, haben auch keinen Anspruch.

(Keine Eingabe bei volljähriger oder minderjähriger Person)
Personen mit erhöhtem Familienbeihilfenbezug

  • Beispiel:
    1 volljährige Person, 2 minderjährige Personen mit erhöhter Familienbeihilfe

    Eingabe: Anzahl volljährige Personen=1, Anzahl minderjähriger Personen=0, Personen mit erhöhtem Familienbeihilfenbezug=2

  • weiteres Beispiel:
    zwei volljährige Personen, 3 minderjährige Personen, davon eine mit erhöhtem Familienbeihilfenbezug

    Eingabe: Anzahl volljährige Personen=2, Anzahl minderjährige Personen=2, Personen mit erhöhtem Familienbeihilfenbezug=1

(Keine Eingabe bei volljähriger oder minderjähriger Person)
Personen mit erhöhtem Familienbeihilfenbezug

  • Beispiel:
    1 Person mit Behindertenpass

    Eingabe: Anzahl volljährige Personen=0, Personen mit Behindertenpass=1

  • weiteres Beispiel:
    2 volljährige Personen, davon 1 Person mit Behindertenpass

    Eingabe: Anzahl volljährige Personen=1, Personen mit Behindertenpass=1

Minderjährige Personen

Für minderjährige Personen im Haushalt wird vom Haushaltsgesamteinkommen ein Freibetrag abgezogen. Die Höhe des Freibetrages beträgt:

  • Für das 1. Kind : € 130
  • Für das 2. Kind : € 175
  • Für das 3. und jede weitere Kind : € 220
Bitte geben Sie in diesem Feld die Gesamtanzahl der minderjährigen Personen im Haushalt ein.

Einkommen aller im Haushalt lebender Personen

WAS WIRD BEI DER EINKOMMENSBERECHNUNG BERÜCKSICHTIGT?

Das Haushaltseinkommen besteht aus der Summe der Einkommen aller Personen in Ihrem Haushalt. Als monatliches Einkommen gilt dabei immer 1/12 des Jahresnettoeinkommens laut Lohnzettel des vergangenen Kalenderjahres bzw. laut Einkommensteuerbescheid. Das heißt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden für die Berechnung Ihrer Wohnunterstützung berücksichtigt. Einkünfte von Jugendlichen unter 18 Jahren (Minderjährigen), die bei ihren Eltern wohnen, werden grundsätzlich berücksichtigt. Vertraglich oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsleistungen werden ebenfalls zum Einkommen dazugezählt.

WIE WIRD IHR EINKOMMEN BERECHNET?

Die Höhe Ihrer Wohnunterstützung ist abhängig von Ihren Lebensverhältnissen. Dazu fließen einige Faktoren in die Rechnung ein. Diese Faktoren sind jeweils mit einem Wert versehen. Die Werte aller auf Sie zutreffenden Faktoren werden zusammengezählt. Anschließend dividieren wir Ihr Haushaltseinkommen durch die Summe dieser Werte. Das Ergebnis ist die Bemessungsgrundlage für Ihre Wohnunterstützung. In dieser Tabelle stehen die verschiedenen Faktoren und die dazugehörigen Werte:

  • Haushalt: 0,5
  • je volljähriger Person: 0,5
  • je minderjähriger Person: 0,3
  • je Person:
    • für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird 0,8
    • die einen Behindertenpass gemäß § 40 Bundesbehindertengesetz vorweisen kann 0,8.

UNBERÜCKSICHTIGT bleiben bei der Einkommensberechnung Pflegegelder nach dem Bundespflegegeld- und Steiermärkischen Pflegegeldgesetz, die erhöhte Familienbeihilfe, Rentenleistungen für Opfer von Gewalt in Heimen nach dem Heimopferrentengesetz und allfällige sonstigen Beihilfen für Wohnkosten, wie zum Beispiel Mietzinszahlungen von Gemeinden bzw. der Stadt Graz oder die Wohnkostenbeihilfe gemäß §31 Heeresgebührengesetz 2001.

NettoeinkommenBezugsartAnzahl der BezügeBezugMonatliches Einkommen im Jahr
Gehalt/Pension
0,00 €
Zusatz-Einkommen
0,00 €
AMS
0,00 €
Unterhalt/Alimente
0,00 €
Familienbeihilfe
0,00 €
Kinderbetreuungsgeld
0,00 €
Summe monatliches Einkommen0,00 €
Vermögen


0,00 €

Vermögen

WIE HOCH DARF IHR VERMÖGEN SEIN?

Ihr Vermögen muss bis auf 10.000 Euro aufgebraucht worden sein, damit Sie Anspruch auf eine Wohnunterstützung haben.

WAS ZÄHLT NICHT ZU IHREM VERMÖGEN?

  • Gegenstände, die Sie für Ihre Arbeit brauchen
  • Fahrzeuge, die Sie für Ihren Beruf oder aufgrund besonderer Umstände (Behinderung, unzureichende Infrastruktur) brauchen
  • Notwendige Haushaltsausstattung (inklusive Fernseher und Radio)
Inaktivitätsbenachrichtigung
Ihre Session wird demnächst ablaufen! Wollen Sie die Session verlängern?
Restzeit: 2