| Begehren
Ich ersuche den Landtag Steiermark, die derzeitige Anrechnung des Lehrlingseinkommens von im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern bei der Berechnung der Sozialunterstützung zu überprüfen und dahingehend zu ändern, dass nicht das gesamte Lehrlingseinkommen als verfügbares Haushaltseinkommen angerechnet wird.
Stattdessen soll grundsätzlich nur jener Betrag berücksichtigt werden, den das Kind tatsächlich und nachweislich für den gemeinsamen Haushalt bzw. zur Deckung der Lebenshaltungskosten beiträgt.
Ein Lehrlingseinkommen sollte nicht automatisch so behandelt werden, als würde das gesamte Einkommen der Eltern bzw. dem gesamten Haushalt zur Verfügung stehen.
Meine persönliche Situation
Ich beziehe Sozialunterstützung und bin derzeit aufgrund meiner persönlichen Situation nicht in der Lage, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Als meine Tochter noch zur Schule ging, erhielt ich rund 1.650 Euro Sozialhilfe. Seit sie eine Lehre begonnen hat und rund 900 Euro monatlich verdient, wird ihr Einkommen bei meiner Sozialunterstützung berücksichtigt. Dadurch erhalte ich mittlerweile nur noch rund 777 Euro Sozialhilfe.
Meine Tochter gibt mir derzeit tatsächlich nur 150 Euro monatlich für den gemeinsamen Haushalt. Sie ist nicht bereit, einen wesentlich höheren Betrag ihres Lehrlingseinkommens abzugeben. Wir haben bereits versucht, einen höheren Beitrag zu vereinbaren, was unsere finanzielle Situation und auch unser Zusammenleben erheblich belastet hat.
Genau hier liegt für mich das zentrale Problem:
Es werden rund 900 Euro Lehrlingseinkommen bei meiner Leistung berücksichtigt, obwohl mir davon tatsächlich nur 150 Euro zur Verfügung stehen.
Die restlichen rund 750 Euro stehen mir nicht zur Verfügung. Ich kann damit weder meine Miete noch Strom, Internet, Lebensmittel oder andere notwendige Kosten bezahlen.
Ich halte es deshalb für nicht sachgerecht, ein Einkommen vollständig als verfügbares Haushaltseinkommen anzurechnen, obwohl dieses Geld tatsächlich beim Kind verbleibt.
Nicht jedes Kind ist außerdem bereit oder in der Lage, einen großen Teil seines Lehrlingseinkommens an die Eltern abzugeben. Lehrlinge verdienen unterschiedlich viel und haben unterschiedliche eigene Ausgaben. Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass ein Kind sein gesamtes Einkommen oder einen großen Teil davon zur Finanzierung des elterlichen Haushalts zur Verfügung stellt.
Die derzeitige finanzielle Situation
Durch die Kürzung meiner Sozialunterstützung reicht mein Einkommen inzwischen kaum noch aus, um meine notwendigen Fixkosten und den täglichen Lebensunterhalt zu decken.
Die Sozialunterstützung kommt monatlich, davon muss zunächst die Miete bezahlt werden. Danach bleibt nur ein sehr geringer Betrag für den restlichen Monat. Weitere laufende Kosten wie Strom und Internet werden ebenfalls vom Konto abgebucht.
Wenn aufgrund des niedrigen Kontostandes Abbuchungen nicht durchgeführt werden können, entstehen zusätzlich Rücklastschriften, Bankspesen und Mahnkosten. Dadurch verschärft sich die finanzielle Situation weiter.
Die nächste Zahlung kommt nicht sofort, sondern erst wieder mit der nächsten Leistung bzw. weiteren Zahlungen wie Familienbeihilfe und Alimenten. Dadurch entstehen innerhalb eines Monats immer wieder Zeiträume, in denen praktisch kein verfügbares Geld mehr vorhanden ist.
Ein aktuelles Beispiel: Ich hatte zuletzt nur noch 20 Euro für mehrere Tage zur Verfügung. Davon müssen Lebensmittel für mich und meine Tochter sowie Katzenfutter bezahlt werden. Gleichzeitig habe ich kaum Lebensmittelvorräte zu Hause.
Es kommt dadurch inzwischen vor, dass ich mein Essen stark einschränken muss und teilweise nicht einmal ausreichend Lebensmittel zu Hause habe. Für meine drei Katzen muss ich ebenfalls sicherstellen, dass ausreichend Futter vorhanden ist.
Ich empfinde es als nicht hinnehmbar, dass eine gesetzliche Berechnung dazu führen kann, dass in einem sozialunterstützten Haushalt das Geld für grundlegende Bedürfnisse wie Lebensmittel nicht mehr ausreichend vorhanden ist, obwohl das bei der Berechnung berücksichtigte Einkommen des Kindes tatsächlich gar nicht zur Verfügung steht.
Warum die derzeitige Regelung geändert werden sollte
Ich möchte ausdrücklich nicht verlangen, dass Lehrlingseinkommen grundsätzlich vollständig unberücksichtigt bleibt.
Ich halte es jedoch für notwendig, zwischen einem theoretisch vorhandenen Einkommen und einem tatsächlich für den unterstützten Haushalt verfügbaren Einkommen zu unterscheiden.
Wenn beispielsweise ein Lehrling 900 Euro verdient, aber tatsächlich nur 150 Euro zum gemeinsamen Haushalt beiträgt, sollte nicht automatisch so gerechnet werden, als stünden dem unterstützten Elternteil 900 Euro zur Verfügung.
Ich fordere daher eine Regelung, bei der grundsätzlich nur der Betrag des Lehrlingseinkommens berücksichtigt wird, den das Kind tatsächlich für den gemeinsamen Haushalt zur Verfügung stellt.
Zusätzlich sollte es eine Härtefallregelung geben, wenn die derzeitige Anrechnung dazu führt, dass notwendige Kosten wie Miete, Energie, Lebensmittel oder andere grundlegende Lebenshaltungskosten nicht mehr gedeckt werden können.
Meine Forderung an den Landtag Steiermark
Ich ersuche den Landtag Steiermark daher,
die Auswirkungen der derzeitigen Anrechnung von Lehrlingseinkommen auf sozialunterstützte Haushalte zu überprüfen;
eine Regelung zu schaffen bzw. sich für eine Regelung einzusetzen, nach der nur der tatsächlich an den gemeinsamen Haushalt abgegebene Betrag des Lehrlingseinkommens als verfügbares Einkommen berücksichtigt wird;
nicht automatisch das gesamte Lehrlingseinkommen als verfügbares Einkommen der Eltern anzusehen;
eine wirksame Härtefallregelung für Haushalte zu schaffen, bei denen die Anrechnung zu einer Gefährdung der Deckung grundlegender Lebenshaltungskosten führt;
zu verhindern, dass die Aufnahme einer Lehre durch ein Kind dazu führt, dass ein bereits sozialunterstützter Haushalt trotz weiterhin bestehender Bedürftigkeit in eine existenzgefährdende finanzielle Situation gerät.
Ich wünsche mir eine Sozialunterstützung, die nicht nur rechnerisch korrekt ist, sondern auch die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse eines Haushalts berücksichtigt.
Ein Einkommen, das auf dem Papier vorhanden ist, aber tatsächlich nicht zur Verfügung steht, darf nicht so behandelt werden, als könnte damit der Lebensunterhalt eines anderen Familienmitglieds finanziert werden.
Ich ersuche den Landtag Steiermark, dieses Problem politisch zu diskutieren und zu prüfen, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um hier eine faire und realitätsnahe Lösung zu schaffen.
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