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Petition zur De-Instituionalisierung im Behindertenbereich der Steiermark

Angaben zur Petition
Petition zur De-Instituionalisierung im Behindertenbereich der Steiermark
Der Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung hat in seiner Sitzung vom 6. März 2024 einstimmig beschlossen, folgende Petition einzubringen: Die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, selbstständiger und selbstbestimmter leben zu können, müssen in der Steiermark planmäßig und effizient vorangetrieben werden. Barrierefreie Angebote, die die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen stärken, müssen ausgebaut bzw. geschaffen werden, Einschränkungen der Wahl- und Entscheidungsfreiheit durch institutionalisierte Abläufe und Strukturen müssen wo immer möglich beseitigt werden bzw. dürfen nur bei Selbst- und Fremdgefährdung zum Einsatz kommen. Dabei sind aber die Wünsche der betroffenen Menschen, in welchem Betreuungsumfeld und mit welchem Betreuungsausmaß sie leben möchten, vollkommen zu respektieren. Dazu braucht es die Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Förderung von Angeboten, die die Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Diese Strategie muss Zielvorgaben, Fristen und Finanzierung, die die Zuständigkeiten des Landes und der Kommunen umfasst, beinhalten. Dazu braucht es verstärkt Budgetmittel für entsprechende Angebote und die Bereitstellung ausreichender Ressourcen zur Ermöglichung eines selbstbestimmten, gemeindenahen Lebens. Dazu braucht es die Garantie und Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Assistenzmitteln und Dienstleistungen, die ein selbstbestimmtes Wohnen und Leben erst möglich machen. Dazu gehört auch eine Überarbeitung des Leistungskatalogs und eine kritische Hinterfragung des bestehenden Verfahrens der Leistungszuerkennung. Dazu braucht es die Entwicklung und Bereitstellung von zugänglichem Wohnraum, damit Menschen, die Einrichtungen verlassen möchten, Zugang zu sicheren, barrierefreien und erschwinglichen Wohnungen haben. Menschen, die eine Einrichtung verlassen, sollen durch Sozialwohnungen oder Mietzuschüsse sicheren, zugänglichen und erschwinglichen Wohnraum in der Gemeinschaft erhalten. Der gesamte Planungs- und Gestaltungsprozess soll von allen Stakeholdern mitgetragen werden, vor allem von: • Selbstvertreter:innen von Menschen mit Behinderungen (Art. 4 Abs.3 MBR). unter Rücksichtnahme auf das Positionspapier des österreichischen Monitoring-Ausschusses „Stellungnahme De-Institutionalisierung“ • Selbstvertreter:innen von Menschen mit psychischer Erkrankung. • Dienstleistungsbetriebe für Menschen mit Behinderungen unter Rücksichtnahme auf das Positionspapier der Sozialwirtschaft Steiermark „Über Institutionen und den Prozess der Deinstitutionalisierung“ • Mitgliedsbetriebe des Dachverbandes der sozialpsychiatrischen Vereine und Gesellschaften. • Dem Monitoring-Ausschuss Steiermark Wir fordern den Steiermärkischen Landtag dringend dazu auf, die in der Petition genannten Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Graz und der Steiermark zu verbessern. Die entsprechenden Artikel der UN-Konvention sind bindendes Recht und verpflichtend umzusetzen. Die Steiermark war immer Vorreiter in der Behinderten-Politik. Deshalb ist der Wunsch der Beirats-Mitglieder, dass der Steiermärkische Landtag und die Steiermärkische Landesregierung nicht warten, bis und ob diese Thematik auf Bundesebene eine Klärung erfährt, sondern mit mutigen Pilotprojekten vorangeht.
Mag. Wolfgang Palle
08.04.2024
31.12.2024
7
veröffentlicht
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