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Europaprojekte und Steirische Außenbeziehungen - Allgemeine Förderung

Fortschrittanzeige

Europaprojekte und Steirische Außenbeziehungen - Allgemeine Förderung

Gefördert werden Projekte und Initiativen mit grenzüberschreitendem, internationalem oder interregionalem Charakter sowie Einrichtungen mit dem Ziel, Europa- und Demokratiebewusstsein in der Steiermark zu stärken. Die Förderung wird als Basis- oder Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.


Erforderliche Unterlagen
  • Ausführliche Projektbeschreibung
  • Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
  • Beilage(n) zur rechtlichen Eignung, z.B.:
    • aktueller Firmenbuchauszug
    • Gesellschafts- oder Genossenschaftsvertrag
    • aktueller Vereinsregisterauszug
    • Vereinsstatuten
    • Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen bzw. notwendigen Registernummern (Nachweis der rechtlichen Eignung) finden Sie unter "Datenerhebung/Registerdaten"

    Dauer für das Ausfüllen des Formulars: ca. 20 Minuten

Empfänger

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Referat Europa und Internationales
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel: +43 (0)316/ 877-5966 bzw. -3122
E-Mail: europa-international@stmk.gv.at

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