Die Erhöhte Familienbeihilfe steht Familien zu, die ein Kind mit mindestens 50% Behinderung haben
oder ein Kind haben, das dauerhaft nicht in der Lage ist, sich selbst Unterhalt zu verschaffen.
Die Erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
Beispiel 1:
1 volljährige Person und 2
minderjährige Personen mit erhöhtem Familienbeihilfebezug
-
Eingabe:
1 = Volljährige Personen(ohne
erhöhtem Familienbeihilfebezug und ohne Behindertenpass)
0 = Minderjährige Personen (ohne erhöhte
Familienbeihilfe und ohne Behindertenpass)
2 = Personen mit erhöhtem
Familienbeihilfebezug
Beispiel 2:
2 volljährige Personen, 3 minderjährige Personen, davon eine mit erhöhtem Familienbeihilfebezug
-
Eingabe:
2 = Volljährige Personen(ohne
erhöhtem Familienbeihilfebezug und ohne Behindertenpass)
2 = Minderjährige Personen (ohne erhöhte
Familienbeihilfe und ohne Behindertenpass)
1 = Personen mit erhöhtem
Familienbeihilfebezug