Die erforderlichen Unterlagen, die für das Staatsbürgerschaftsverfahren benötigt werden, sind vom Antragsteller sowie von allen Personen, auf die sich die Verleihung erstrecken soll (Ehegatte, Kinder), sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
- Lebenslauf mit Unterschrift (nur für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
- Geburtsurkunde(n)
- Auszug aus dem Geburtsregister (bei türkischen Staatsangehörigen)
- Heiratsurkunde(n) - auch von Vorehen
- Partnerschaftsurkunde
- Scheidungsurteil(e) mit Rechtskraftvermerk
- Urkunde über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
- Gerichtsbeschluss über die Bewilligung einer Adoption
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Urkunde über Namensänderung (mit Rechtskraftvermerk)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der/des österreichischen Ehegattin/Ehegatten
- Geburtsurkunde des/des österreichischen Ehegattin/Ehegatten
- gültiges Reisedokument und Reisepasskopien mit gültigen Aufenthaltstiteln
- alle Aufenthaltstitel seit der Einreise in Österreich (inklusive dem Nachweis, seit wann niedergelassen)
- Staatsangehörigkeitsnachweis(e)
- aktuelles Lichtbild (von 3,5 x 4,5 cm bis 4,0 x 5,0 cm) aller antragstellenden Personen
- Meldebestätigung über den Gesamtaufenthalt in Österreich
- Meldebestätigung des/der österreichischen Ehegatten/Ehegattin seit der Eheschließung
- Strafregisterauszüge aus dem zentralen Strafregister des Heimatlandes und den Ländern, in denen sich der Antragsteller nach Erreichen seines 14. Lebensjahres länger als 6 Monate aufgehalten hat (ausgenommen Österreich und Deutschland)
- Bescheid über die Anerkennung als Konventionsflüchtling
- Nachweis der Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades, der in einem EWR-Staat oder der Schweiz erworben wurde bzw. Nachweis der österreichischen Nostrifizierung eines im übrigen Ausland erworbenen akademischen Grades
- Versicherungsbestätigung aus der zentralen Datenspeicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Beitragsgrundlagen (erhältlich bei der für Sie zuständigen Krankenkasse)
- Brutto- und Nettoeinkommensnachweise der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Bestätigung über den Bezug von Mutterschutzgeld der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Bestätigung über den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Bestätigung über die Höhe der bezogenen Familienbeihilfe der letzten 36 Monate vor Antragstellung (pro Kind)
- Bestätigung über den Bezug der Arbeitslosenunterstützung und/oder Notstandshilfe
- Bestätigung über den Bezug von Krankengeld der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Pensionsbescheid der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Bestätigung über den Bezug von Studienbeihilfe der letzten 36 Monate vor Antragstellung
- Gewerbeschein/Firmenbuchauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Firmensitzfinanzamtes (bei selbstständig Erwerbstätigen)
- Selbstständig Erwerbstätige: Einkommensteuererklärung (E1 sowie E1A), Einkommensteuerbescheid, Bilanz oder Einnahmen- und Ausgabenrechnung der letzten 3 Jahre
- Mietvertrag/-verträge der letzten 36 Monate vor Antragstellung bzw. Nachweis eines Eigenheimes (Grundbuchauszug) bzw.
- Nachweis über Wohn - und Betriebskosten für die letzten 36 Monate
- Selbstauskunft "Kreditschutzverband" (Wielandgasse 14-16, 8010 Graz)
- Bestätigung(en) der Bank(en) betreffend Kredithöhe, Kreditlaufzeit, Höhe der monatlichen Rückzahlungen für die letzten 36 Monate (falls Kredit vorhanden)
- Mitteilung, für wie viele Personen Sorgepflicht besteht
- Schulbesuchsbestätigung
- Lehrvertrag
- Inskriptionsbestätigung/Sammelzeugnis der Universität
- Nachweis über den Erwerb der Deutschkenntnisse
- Schulbesuchsbestätigung (Volksschüler)
- letztes Schulzeugnis bzw. Schulnachricht
- alle 5 Schulzeugnisse und alle 5 Schulnachrichten (5-jähriger Besuch einer Pflichtschule)
- Schulzeugnis (positiver Abschluss auf dem Niveau der 9. Schulstufe)
- positives Lehrabschlusszeugnis
- Sprachdiplom von zertifizierten Kursträgern (Zeugnis des B1-Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Ergänzungsprüfung für Deutsch (Vorstudienlehrgang)
- Apostille
- diplomatische Beglaubigung
Hinweis: Fremdsprachige Urkunden müssen gemeinsam mit Übersetzungen, die von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher verfasst wurden vorgelegt werden. Auf Grund von zwischenstaatlichen Übereinkommen ist es bei manchen Staaten erforderlich, die Urkunden beglaubigen zu lassen. Nähere Informationen können bei einem persönlichen Gespräch eingeholt werden.