Personen, denen nach dem 9.9.2008 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klasse D erteilt wurde bzw. Personen, denen nach dem 9.9.2009 erstmals eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erteilt wurde, müssen, um den Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen, eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren. Wurde eine Lenkberechtigung für die Klassen D, C1 oder C bereits davor erteilt, muss eine Weiterbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolviert werden, um den Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf maximal 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes ist wiederum eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden zu absolvieren.