Genehmigung von Kfz-Umbauten
Die Durchführung von Änderungen am Kfz, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, muss in den Typenschein bzw. in die Einzelgenehmigung eingetragen werden.
Allgemeine Informationen

Änderungen am Kfz, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischen Merkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird in das Genehmigungsdokument eingetragen.

Beispiel:

  • Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning)
  • Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung)
  • Lenkradänderungen
  • Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler)
  • andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben
Zuständige Stelle
Referat KFZ-WesenPetrifelderstraße 1028041 Graz,07.Bez.:LiebenauTelefon: +43 (316) 877-2161Fax: +43 (316) 877-4730
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 14 Uhr
Zusatzinformation:

Zuständig ist die Technische Prüfstelle des Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.

Achtung!

Die Fahrzeuggenehmigungen und -überprüfungen gemäß §31, §33 und §56 KFG werden in der KFZ-Landesprüfstelle, Petrifelderstraße 102, 8010 Graz durchgeführt.

Wir ersuchen Sie um telefonische Terminvereinbarung:

Verfahrensablauf

Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
  • eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
  • bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
  • Pro Änderung: rund 26 Euro
  • Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 14,30 Euro
Rechtsgrundlagen
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Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
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    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).