Wenn der Motor eines Kraftfahrzeuges durch einen anderen ersetzt wird, muss diese Änderung dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung die Motornummer eingetragen ist. Sie muss nicht eingetragen werden, wenn die Bezeichnung der Motortype angegeben ist.
Wenn es sich beim Motortausch nicht um typengleiche Motoren handelt (gleicher Hubraum und gleiche Leistungsdaten), muss vor der Eintragung in die Zulassungsbescheinigung eine Typisierung des Kfz durchgeführt werden.