Für die Bestimmung der Zuständigkeit benötigen wir die maßgebliche Gemeinde.
Bei persönlichen Leistungen ist das die Wohnsitzgemeinde, bei Leistungen für Unternehmen die Gemeinde der Arbeitsstätte.
Bei persönlichen Leistungen ist das die Wohnsitzgemeinde, bei Leistungen für Unternehmen die Gemeinde der Arbeitsstätte.