Energie aus erneuerbaren Quellen in Nah- und Fernwärmenetzen
Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen in Nah- und Fernwärmenetzen
Onlineformular
Allgemeine Informationen

Die Fernwärmenutzung hat in der Steiermark eine lange Tradition. Neben der Intensivierung der Fernwärmenutzung spielt künftig insbesondere die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger, industrieller Abwärme und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Bereich der Fernwärmebereitstellung eine zentrale Rolle.

Fernwärme ist eine der wichtigsten Alternativen zur zukünftigen Energieversorgung mit Erneuerbarer Wärme sofern „Raus aus Öl und Gas“ gelingen soll. Mit dieser Ausschreibung soll dieser Transformationsprozess unterstützt und der Anteil Erneuerbarer sowie die Energieeffizienz in der Fernwärmversorgung erhöht werden.

Zuständige Stelle
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und WohnbauLandhausgasse 78010 Graz,01.Bez.:Innere StadtFax: +43 (316) 877-4569
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
  • Antragstellung über ein Onlineformular inkl. eigenem Formular für detaillierte projektspezifische Angaben und ggf. weiteren beschreibenden hochzuladenden Dokumenten
  • Eingelangte Förderungsanträge werden auf Vollständigkeit vorgeprüft
  • Auswahl von förderfähigen Projekte anhand in der Ausschreibung festgelegter Jurykriterien
  • Ausstellung von Förderungsverträgen an die von der Landesregierung beschlossenen Förderungsnehmer
  • Prüfung der technischen Projektinhalte und Erfordernisse nach Erhalt von vorzulegenden Unterlagen nach Projektabschluss (per E-Mail).
  • Abrechnung und Auszahlung von Förderungsbeiträgen
Erforderliche Unterlagen

„Erforderlichen Unterlagen“ gestalten sich je nach Ausschreibung, und sind im Zuge der Antragstellung hochzuladen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Wird der Antrag durch eine natürliche oder andere juristische Person eingebracht, die nicht der/die FörderungswerberIn ist, ist eine schriftliche Vollmacht der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers beizulegen.
  • Darstellung des Vorhabens mit folgenden Mindestinhalten:
    • Beschreibung des Vorhabens nach Unterteilung in Energieeffizienzmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
    • Umsetzungsplan für die Realisierung (inklusive Zeit- und Finanzierungsplan, Darstellung der Meilensteine, …)
    • Angebote bzw. Kostenvoranschläge
    • Beschreibung des Innovationsgehalts
    • Berechnung der voraussichtlichen Energie- und CO2-Einsparungen durch das Vorhaben
    • Angabe der energiewirtschaftlichen Daten (Energie- und Leistungswerte, Anlagendimensionen, ...) und des Anlagenschemas (z.B. Übersichtsschaltbild, Hydraulikschema, etc.) und außerdem
    • bei Wärmepumpen:
      • Datenblatt der Wärmepumpe
      • Datenblatt des Kältemittels
    • bei solarthermischen Anlagen:
      • Datenblatt der geplanten Kollektoren
      • Zertifizierungsnachweis (z.B. „Österreichisches Umweltzeichen“ oder Solar Keymark)
    • bei Fernwärmespeichern:
      • Datenblatt bzw. Skizze der geplanten Speicherkonstruktio
    • bei Niedertemperaturnetzen:
      • Konzept, welches einen detaillierten Überblick über Wärmquellen und Wärmeabnehmer gibt, inkl. Angaben zum geplanten Ausbau.
    • Ergebnisse von dynamischen Simulationen
    • Lageplan, Fotos vom Umfeld, Fotomontagen, Perspektiven, Ansichten des Förderungsgegenstands
Feedback
Datenschutz

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.