Die Anerkennung als Zuchtorganisation für Equiden erfolgt
entweder als Ursprungszuchtbuch-Organisation oder als
Filialzuchtbuch-Organisation.
Eine nach dem Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009
anerkannte Ursprungszuchtbuch-Organisation hat mit anerkannten
Filialzuchtbuch- Organisationen, welche die von der
Ursprungszuchtbuch-Organisation festgelegten züchterischen
Grundsätze einzuhalten haben und Zuchtorganisationen, die eine
solche Anerkennung als Filialzuchtbuch-Organisation anstreben,
zusammenzuarbeiten.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat die
Ursprungszuchtbuch-Organisation auf Verlangen der nach dem
Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009 zuständigen
Behörde, der Behörde eines anderen Bundeslandes,
EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates, bei der ein Verfahren
anhängig ist, eine Stellungnahme abzugeben, ob das
Zuchtprogramm den von ihr festgelegten züchterischen
Grundsätzen entspricht.