Die finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Voraussetzung ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben: die Steiermark kann als Produktionsort vorgesehen oder das Projekt für die Kunst- und Kulturszene der Steiermark thematisch, institutionell oder personell von besonderer Bedeutung sein. Gefördert werden:
- professionelle künstlerische, kunst- und kulturvermittelnde Vorhaben in allen Förderungsbereichen
- hohe künstlerische Qualität und Nachhaltigkeit
- junge Künstler*innen am Beginn ihrer Laufbahn, Nachwuchsarbeit, Subkulturen
- transnationale und regionale Kooperationen, Partnerschaften und volksgruppenspezifische Angebote
- Vernetzung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene
- künstlerische Forschung und Beiträge zur Theorie der Künste
- Substanzerhaltung denkmalgeschützter Objekte, als bewegliche und unbewegliche Denkmale
- Bewahrung und Erhalt des Kulturellen Erbes nicht-denkmalgeschützter Kulturgüter
Pauschalförderungsprogramme
Grundlage für die Antragsstellung im Rahmen der Pauschalförderungsprogramme ist ein dreistufiges Modell von Pauschalsätzen, die abhängig von den veranschlagten Projektkosten fixe Förderungsbeträge vorsehen. Diese Pauschalförderungen orientieren sich an der gesetzlichen Kleinförderungsgrenze von € 3.500,00.
- € 1.500,00 bei Projektkosten bis zu € 7.500,00
- € 2.500,00 bei Projektkosten zwischen € 7.500,01 und € 17.499,99
- € 3.500,00 bei Projektkosten ab € 17.500,00
Genauere Informationen zur Antragstellung und Förderungsvergabe, finden Sie in den jeweiligen Förderungsrichtlinien:
Förderungsrichtlinie Kleinveranstalter und Kleinveranstalterinnen
Förderungsrichtlinie Publikationen
Förderungsrichtlinie Gastspiel-, Wiederaufnahme- und Tourneeförderung
Förderungsrichtlinie Denkmalgeschützte Objekte und Projekte zur Bewahrung des Kulturellen Erbes
Förderungsrichtlinie Investitionsmaßnahmen bei Ankauf und Reparatur von Instrumenten und Trachten
Eingereichte Projekte und Programme müssen über ein ausgeglichenes und realistisches Finanzierungskonzept verfügen.
Förderungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden. Das Land Steiermark setzt seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext sowie auf die Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes.