Gemäß dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes (StSBBG) darf der Beruf des Fach-Sozialbetreuers / der Sozialbetreuerin in der Steiermark nur nach bestimmten Voraussetzungen ausgeübt werden.
Fach-Sozialbetreuer/innen sind ausgebildete Fachkräfte für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die auf Grund von Alter, Behinderung oder einer anderen schwierigen Lebenslage in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind.
Sie verfügen über umfängliches Wissen um die vielfältigen Aspekte des Lebens mit Benachteiligung und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung, Unterstützung und Hilfe realisieren, und zwar in allen Fragen der Daseinsgestaltung, von Alltagsbewältigung bis hin zu Sinnfindung.
Ausländische Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung richtet sich nach dem Steiermärkischen Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB).
Hinweis:
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der Fachabteilung für Gesundheit und Pflegemanagement - Referat Gesundheitsberufe.