Der Beruf der Kinderbetreuerin / des Kinderbetreuers und der Tagesmutter / des Tagesvaters darf in der Steiermark nur nach Absolvierung der entsprechenden Ausbildung ausgeübt werden.
Ausbildungslehrgänge für Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer und Tagesmütter/Tagesväter richten sich nach dem Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (StKBBG 2019) bzw. der Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010. Für die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater ist zusätzlich eine Betreuungsbewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer arbeiten in institutionellen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen, in denen Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden. Tageseltern sind Tagesmütter oder Tagesväter, die grundsätzlich in ihrem Haushalt regelmäßig und entgeltlich Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht betreuen, wobei pro Haushalt nur eine Person als Tagesmutter/Tagesvater tätig sein darf.
Ausländische Befähigungs- und Qualifikationsnachweise können von der zuständigen Behörde anerkannt werden. Die Anerkennung richtet sich nach dem Steiermärkischen Berufsregelungen-Gesetz – StBRG.