Eine Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist eine Einrichtung, in der Kinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflicht tagsüber betreut werden. Sie darf nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet und betrieben werden. Die Erweiterung einer bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung um eine oder mehrere Gruppen ist dabei ebenfalls als Errichtung zu verstehen und daher bewilligungspflichtig. Eine Änderung der Betriebsform (z.B. Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsform) ist der Behörde ebenfalls zu melden.
Hinweis: Falls beim Bau einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung auch eine Baubewilligung erforderlich ist, sollte die Errichtungsbewilligung vor der baubehördlichen Genehmigung eingeholt werden.
Hinweis: Nach erteilter Errichtungsbewilligung darf die gesamte Liegenschaft nur für die betreffende Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung verwendet werden. Eine Mitverwendung für andere Zwecke ist nur insoweit möglich, als der Betrieb der Einrichtung dadurch nicht gestört wird.