1. Antrag
Die Antragsstellung für Förderungen im Bereich der Behindertenarbeit ist ausschließlich über das zur Verfügung gestellte Online-Formular einmalig für das Jahr 2024 über
die Adresse: https://www.soziales.steiermark.at/cms/ziel/172499912/DE/ möglich.
Die EEZG – Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis zum Jahr 2023 ist als betragliche Antragsbasis für das Jahr 2024 heranzuziehen und die Abrechnungsunterlage (Excel) ist im Online-Formular hochzuladen. Für Neuanträge ist die Vorlage „Antragsbeilage Entgelterhöhung EEZG“ nach dem Befüllen im Online-Formular hochzuladen.
Mögliche Abweichungen und Änderungen werden im Zuge einer finalen Abrechnung am Jahresende berücksichtigt.
Erstanträge für Betreiberinnen/Betreiber, aufgrund erstmals auftretender Ansprüche im Laufe des Jahres, können bis einschließlich Dezember 2024 eingebracht werden.
2. Prüfung der Förderungsvoraussetzungen
Im Zuge dieser Prüfung prüft die zuständige Förderungsstelle, ob
- der online eingebrachte Förderungsantrag vollständig ist und alle Unterlagen vorliegen,
- die Förderungswürdigkeit gegeben ist und
- keine Ausschließungsgründe gemäß der Förderungsrichtlinie vorliegen.
3. Förderungsentscheidung und Auszahlung der Förderungsmittel
Nach der Prüfung der Förderungsvoraussetzungen binnen 14 Tage nach Einlangen der vollständigen Unterlagen, werden die Förderungswerberinnen/Förderungswerber über die Förderungsentscheidung schriftlich informiert und es wird eine quartalsweise Auszahlung – grundsätzlich im Voraus - der Förderungsmittel vorgenommen.
Die Auszahlungen werden im Jahr 2024 für das 1. und 2. Quartal zusammengefasst ab März, für das 3. Quartal im Juli und für das 4. Quartal im Oktober erfolgen. In Folge der finalen Abrechnung gemäß 4. kann es sodann zu einer Förderungsnachzahlung bzw. zur Einhebung eines Übergenusses kommen.
4. Nachweisführung und finale Abrechnung:
Die finale Abrechnung der real im Jahr 2024 angelaufenen Aufwände für die Entgelterhöhungen werden mit der Excel „Antragsbeilage Entgelterhöhung EEZG“ umgesetzt. Das Land gleicht in Bezug zu den erfolgten Zahlungen dargestellte Mehraufwendungen aus bzw. zahlt die Differenz nach und hebt entstandene Übergenüsse wieder ein. Dazu wird ein eigener Aufruf gegen Ende des Jahres 2024 erfolgen.