Gratis COVID-Impfung ab dem 6.LJ (5 min)
Corona bzw. COVID-19 ist eine hoch ansteckende Virus-Erkrankung, deren Symptome unterschiedlich schwer ausfallen können. Bei einem milden Verlauf ähneln die Symptome denen einer Erkältung. Als möglicher Verdachtsfall werden Personen eingestuft, die mindestens eines der folgenden Symptome haben: Fieber, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns. In schweren Fällen kann die Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 unter anderem schwere Atembeschwerden und Lungenentzündungen verursachen und zum Tode führen.
Allgemeine Informationen

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über das Einatmen von virushaltigen Teilchen. Dabei unterscheidet man kleinere Teilchen, die sogenannten Aerosole, und größere Tröpfchen. Man spricht daher auch von „Tröpfcheninfektion“. Aerosole werden bereits beim Atmen und Sprechen ausgeschieden, beim Husten und Niesen entstehen zusätzlich die größeren Tröpfchen. Die Tröpfchen sinken schnell zu Boden. Die kleineren Aerosole können aber länger in der Luft bleiben und sich in geschlossenen Räumen verteilen. 

Zuständige Stelle
Abteilung 8 Gesundheit und PflegeFriedrichgasse 98010 Graz,06.Bez.:JakominiTelefon: +43 (316) 877-2502Fax: +43 (316) 877-3373
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation:

Achtung! Abweichende Zeiten und Kontaktdaten für die Impfstelle:
Parteienverkehr: Montag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: +43 316 877-3577 
Mailimpfstelle@stmk.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Ein Impfpass ist mitzubringen, falls ein solcher vorhanden ist.

Kosten
keine
Zusätzliche Informationen

Um den notwendigen Schutzmaßnahmen gerecht werden zu können, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Halten Sie sich im Wartebereich mit maximal einer Begleitperson auf.
  • Händehygiene ist uns wichtig.
  • Wir bitten um pünktliches Erscheinen zu Ihrem Termin.

Mitgebrachte Impfstoffe dürfen aus rechtlichen Gründen NICHT verimpft werden.