Folgeimpfungen
Im Zuge einer reisemedizinischen Beratung können Folgeimpfungen zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden.
Allgemeine Informationen

Mehrere Teilimpfungen sind mitunter notwendig, um den vollen Immunschutz zu erlangen.

Zuständige Stelle
Abteilung 8 Gesundheit und PflegeFriedrichgasse 98010 Graz,06.Bez.:JakominiTelefon: +43 (316) 877-2502Fax: +43 (316) 877-3373
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation:

Achtung! Abweichende Zeiten und Kontaktdaten für die Impfstelle:
Parteienverkehr: Montag und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefon: +43 316 877-3577 
Mailimpfstelle@stmk.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Ein Impfpass ist mitzubringen, falls ein solcher vorhanden ist.

Kosten

Die Kosten hängen von den anstehenden Impfungen, die verabreicht werden, ab.

Zusätzliche Informationen
Um den notwendigen Schutzmaßnahmen gerecht werden zu können, beachten Sie bitte Folgendes:
  • Halten Sie sich im Wartebereich mit maximal einer Begleitperson auf
  • Händehygiene ist uns wichtig
  • Wir bitten um pünktliches Erscheinen zu Ihrem Termin.
Mitgebrachte Impfstoffe dürfen aus rechtlichen Gründen NICHT verimpft werden.