Nostrifikation - Erstgespräche für Einzelpersonen
Nostrifikation und Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen - Erstgespräche für Einzelpersonen.
Allgemeine Informationen

Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Berufsqualifikation in einem Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberuf ist eine Nostrifikation / Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor Aufnahme der Berufstätigkeit vorgeschrieben.

Zuständige Stelle
Referat GesundheitsberufeFriedrichgasse 98010 Graz,06.Bez.:JakominiTelefon: +43 (316) 877-2502Fax: +43 (316) 877-3373
Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation:

Achtung! Abweichende Kontaktdaten für die Nostrifikation: 
Adresse
: A8 Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitsberufe, 2. Stock, ZiNr. 222, Friedrichgasse 9, 8010 Graz 
Telefon: +43 316 877 3352
E-Mail
gesundheitsberufe-nostri@stmk.gv.at
 

Erforderliche Unterlagen

Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite: Erforderliche Unterlagen - Gesundheitsausbildungen - Land Steiermark